ICS2 (Import Control System 2) ist eine neue Version des ursprünglichen Importkontrollsystems der EU und bringt neue Anforderungen für Transportunternehmen mit sich, die Fracht auf dem See-, Straßen- oder Schienenweg in die EU befördern.
Anstatt die EU-ENS direkt an die Zollstelle im Einfuhrland zu senden, übermitteln alle Mitgliedsländer die Daten an ein zentrales EU-System, die Shared Trader Interface. Darüber hinaus müssen zusätzliche Informationen innerhalb der EU-ENS bereitgestellt werden.
Das Hauptziel von ICS2 ist es, die Sicherheit und Überwachung von Waren, die in die EU eingeführt werden, zu verbessern. ICS2 wird schrittweise eingeführt, wobei die Vorschriften mit der Integration in das System in Kraft treten.
- Für die Nordsee (maritime Meldung) ist ICS2 bereits seit einigen Monaten in Gebrauch.
- Straßen- und Schienentransporteure (RoRo-Meldung) sollten sich zwischen dem 1. April und dem 1. September 2025 anschließen.
ICS1-Anforderungen
- Informationen zu Fahrzeug/Anhänger
- Details zur Route
- Reisedatum und -zeit
- IMO (für IE oder unbegleitete Fracht)
- Angaben zum Empfänger und Versender
- Beschreibung der Waren / 4-stelliger Warencode
- Informationen zum Paket
Zusätzliche Informationen, die für ICS2 erforderlich sind
- EORI-Nummer des Transportunternehmens in der EU oder XI (für begleitete Fracht) – beantragen Sie nur eine EORI-Nummer in der EU oder XI. Dies muss die EORI-Nummer des Gebiets sein, in das Sie zuerst importieren.
- EORI-Nummer des Importeurs in der EU oder XI (wenn es sich um ein Unternehmen handelt)
- 6-stelliger Warencode
Die Beschreibung der Waren muss klar und präzise sein, damit der Zollbeamte die Waren eindeutig identifizieren kann. Z. B. „Getriebe für Autos” statt „Autoteile”.
Denken Sie daran, dass Sie auch für Transitlieferungen, persönliche Gegenstände (im Rahmen eines Transportvertrags), leere Fahrzeuge (im Rahmen eines Transportvertrags) und Waren, die mit einem ATA-Carnet transportiert werden, eine EU-ENS benötigen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zum Übergang von ICS1 zu ICS2.
⚠️ Ohne die richtigen Unterlagen können Sie nicht reisen und müssen mit Strafen oder Verzögerungen rechnen.
Waren, für die kein ENS erforderlich ist
- Hausrat, sofern dieser nicht im Rahmen eines Beförderungsvertrags transportiert wird
- Waren, für die eine mündliche Zollanmeldung zulässig ist, sofern sie nicht im Rahmen eines Beförderungsvertrags transportiert werden
- NATO-Waren, die unter Verwendung des Formulars 302 befördert werden
- Waffen und militärische Ausrüstung, die von den für die militärische Verteidigung eines Mitgliedstaats zuständigen Behörden im Rahmen von Militärtransporten oder Transporten, die ausschließlich für die Militärbehörden durchgeführt werden, in das Zollgebiet der Union verbracht werden
- ATA- oder CPD-Carnets – wenn im Rahmen eines Transportvertrags/abhängig vom Betreiber oder bei Transporten nach Frankreich, benötigen Sie eine ENS