Um zu zeigen, wie wichtig es ist, Gefahrengüter vor dem Einsteigen in eine Fähre zu deklarieren, wurde kürzlich ein britisches Pyrotechnikunternehmen von der Maritime and Coastguard Agency (MCA) strafrechtlich verfolgt.
Das Unternehmen für Spezialeffekte wurde mit einer Geldstrafe belegt, nachdem in einem Lkw, der im Hafen von Dover auf eine Fähre fahren sollte, Sprengstoff gefunden wurde.
Die Hafenmitarbeiter in Dover fanden brennbare Flüssigkeiten, komprimiertes Gas und Sprengstoff, die nicht angemeldet worden waren. Auch die DGNs (Dangerous Goods Notes, Gefahrgutpapiere) waren nicht ausgefüllt.
"Gefährliche Güter sind Feststoffe, Flüssigkeiten oder Gase, die Menschen, andere Lebewesen, Sachen oder die Umwelt schädigen können."
Das Unternehmen bekannte sich schuldig, gegen die Merchant Shipping (Dangerous Goods and Marine Pollutants) Regulations 1997 verstoßen zu haben. Es wurde zu einer Geldstrafe von 40.000 £ verurteilt und zur Zahlung von Kosten in Höhe von rund 19.000 £ verpflichtet.
Wir können gar nicht genug betonen, wie wichtig es ist, dass alle als gefährlich eingestuften Güter ordnungsgemäß bei den Hafenbehörden angemeldet und alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt werden. Dazu gehört auch, dass der Fahrer des Fahrzeugs die ausgefüllten Unterlagen dabei hat.
"Für alle Gefahrguttransporte ist ein Gefahrgutbegleitschein erforderlich, auf dem die UN-Nummer, die Klasse und die Verpackungsgruppe des Produkts angegeben sind."
Weitere Infos zu den richtigen Verfahren für die Anmeldung von Gefahrgut (ADR) findest du in unserem Leitfaden „Wie buche ich Gefahrgut (ADR)?“.
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