Während das Vereinigte Königreich und die EU die neuen Ausstiegsvereinbarungen aushandeln, ist das Geschäft für Fähr- und Tunnelbuchungen unbetroffen. Derzeit gibt es keine Brexit-bezogenen Änderungen in Bezug auf Transport-, Reise- und Zollbestimmungen.
-
KEINE Visa im Zusammenhang mit einem Brexit erforderlich
-
KEINE Änderungen am Brexit-Führerschein
-
KEINE zusätzlichen Zollpapiere für den Import / Export in Großbritannien <> EU
-
KEINE Brexit-bezogenen Änderungen an Ihren Fähr- und Tunnelüberfahrten
*Änderungen können ab dem 31. Dezember 2020 gelten.
"Das Vereinigte Königreich und die EU haben ein Ausstiegsabkommen vereinbart. Sowohl das Vereinigte Königreich als auch die EU müssen das Rücknahmeabkommen bis zum 31. Januar 2020 ratifizieren. Es wird dann eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2020 geben, während die EU und das Vereinigte Königreich neue Vereinbarungen aushandeln."
GOV.UK/BREXIT
United Kingdom
Republic of Ireland
Polska
România
Republica Moldova
Российская Федерация
Украина
Республика Беларусь
Литва
Латвия
Эстония
Deutschland
Schweiz
Österreich
Lichtenstein
Belgien
Luxemburg
Magyarország
Česká republika
Slovenská republika.
España
Italia
Bulgaria