Während das Vereinigte Königreich und die EU die neuen Ausstiegsvereinbarungen aushandeln, ist das Geschäft für Fähr- und Tunnelbuchungen unbetroffen. Derzeit gibt es keine Brexit-bezogenen Änderungen in Bezug auf Transport-, Reise- und Zollbestimmungen.
KEINE Visa im Zusammenhang mit einem Brexit erforderlich
KEINE Änderungen am Brexit-Führerschein
KEINE zusätzlichen Zollpapiere für den Import / Export in Großbritannien <> EU
KEINE Brexit-bezogenen Änderungen an Ihren Fähr- und Tunnelüberfahrten
*Änderungen können ab dem 31. Dezember 2020 gelten.
"Das Vereinigte Königreich und die EU haben ein Ausstiegsabkommen vereinbart. Sowohl das Vereinigte Königreich als auch die EU müssen das Rücknahmeabkommen bis zum 31. Januar 2020 ratifizieren. Es wird dann eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2020 geben, während die EU und das Vereinigte Königreich neue Vereinbarungen aushandeln."
GOV.UK/BREXIT