Länder Anleitung für Niederlande

Map of Netherlands Country Guide for freight ferries

Regulierungen für Frachtunternehmen, Kuriere, Transportfirmen, Truck-, LKW-, und Van-Fahrer, die bei Fahrten durch die Niederlande beachtet werden sollten.

Die Niederlande werden im Englischen auch gerne mit dem Begriff Flachland umschrieben, was sehr gut den geografischen Zustand des Landes beschreibt. Rund 20 % der Fläche liegen unter dem Meeresspiegel und 50 % liegen nur etwa einen Meter darüber. Hauptstadt ist Amsterdam und rund 17 Millionen Menschen leben in den Niederlanden. Es grenzt an Deutschland, Belgien und die Nordsee an, was zu einer Reihe von Fährverbindungen führt. Seit Inkrafttreten der europäischen Währungsunion gehören die Niederlande, als einer der Gründungsmitglieder der EU, dazu.

Stena Line bietet Fährservices zwischen Newcaste (UK) und Ijmuiden, Immingham und Vlardingham (Rotterdam) sowie Felixstowe und Vlardingham. Eine Verbindung von Hull nach Rotterdam wird von P&O Ferries angeboten, während die Gesellschaft Cobelfret die Routen Rotterdam-Purfleet und Rotterdam-Killingholme anbietet.

Kurierdienste und Fahrer von LKWs und Trucks sollten einen gültigen Pass, eine nationale Fahrerlaubnis, eine Fahrermächtigung für das jeweilige Fahrzeug mit sich führen. In den Niederlanden gelten die jeweiligen Bestimmungen zu gesetzlich festgelegten Fahrtzeiten. Sollte der Fahrtenschreiber unvollständig sein, muss eine Bescheinigung vorliegen. Eine grüne Versicherungskarte ist zwar keine Pflicht, sollte aber dennoch vorhanden sein. Länderkennzeichen und Original-Fahrzeugpapiere sind ebenfalls notwendig.

In den Niederlanden gibt es generell keine Mautgebühren, wie beispielsweise in vielen anderen europäischen Ländern. Stattdessen werden die so genannten Eurovignetten verwendet. Fahrzeuge mit mehr als 12 Tonnen Gewicht müssen eine Gebühr bezahlen, die sich nach der Dauer der Straßennutzung richtet. Eurovignetten gelten auch auf E-Straßen in Belgien, Luxemburg, Schweden und Dänemark, wo das gleiche Zahlungssystem angewandt wird. Die Eurovignetten aus Papier wurden durch elektronische ersetzt und können mittels Tankkarten, Kreditkarten oder in Bar bezahlt werden. Die Maschinen stehen an verschiedenen Tank- und Raststellen. Die einfachste und gebräuchlichste Variante ist online unter:

www.eurovignettes.eu/portal/

Es ist davon auszugehen, dass noch in 2016 ein neues Zahlungssystem eingeführt wird, welches auf den gefahrenen Kilometern basiert und nicht etwa auf der Zeit. Wahrscheinlich wird es sich dabei um GPS Systeme handeln.

Alle Fahrzeuge, welche durch die Niederlande fahren, sind auf eine maximale Höhe auf 4 Meter und eine Breite von 2,55 Meter (2,6 Meter bei Kühlwagen) beschränkt. Für Fahrzeuge mit starren Achsen und LKWs dürfen eine Länge von 12 Metern, Gelenkfahrzeuge von 16,5 Metern und Lastzüge eine Länge von 18,75 Metern nicht überschreiten. Folgende Gewichtsbeschränkungen gelten in den Niederlanden:

LKWs (2-Achser 21,5 Tonnen, 3-Achser 33 Tonnen, 4-Achser 43 Tonnen)
Trailer (2-Achser 20 Tonnen, 3-Achser 30 Tonnen)
Gelenkfahrzeuge (3-Achser 31,5 Tonnen, 4-Achser 41,5 Tonnen und 5/6-Achser 50 Tonnen)
Die gleiche Gewichtsbeschränkung gilt auch für Lastzüge mit 4, 5 oder 6 Achsen. Die Niederlande sind der einzige europäische Staat, wo, unter bestimmten Bedingungen, ein 50-Tonnen-Limit erlaubt ist. Alles, was diese Maße überschreitet, muss an dieser Stelle beantragt werden:

Rijksdienst Wegverkeer

Dept. TET

Europaweg 205

Postbus 777

2700 AT Zoetermeer

Niederlande

Tel.: 0031 79 345 8309/8314

Beschränkungen für den Transport von ausladender Fracht gilt zur Zeiten der Rush Hour, an Wochenenden und unter bestimmten Witterungsbedingungen.

Im Bereich des Transports von Gefahrengut gelten gesonderte Bestimmungen. Die Niederlande sind Teil der ADR Vereinbarung. Allerdings dürfen Feuerwerkskörper, Gegenstände mit explosivem Inhalt, die größer als 20 Kilo sind und gefährliche Tankinhalte, die 3.000 Liter überschreiten, nicht bei schlechten Witterungsbedingungen transportiert werden.

Kurierdienste sowie Fahrer von Trucks und LKWs sollten auf die Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten, da sonst Strafen fällig werden. Folgende Regelungen gelten:

Kurierdienste und Lieferwagen bis zu 3,5 Tonnen dürfen nur 100/130 km/h auf Autobahnen, 80/100 km/h auf Landstraßen und 50 km/h innerhalb von geschlossenen Ortschaften fahren.
Alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen in Ortschaften nur 50 km/h und 80 km/h auf Landstraßen sowie Autobahnen fahren.
Einige Bezirke reduzieren das Tempo noch auf 70 km/h. In Wohngebieten gilt dagegen eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Strafen können sehr hoch ausfallen und, falls das Tempolimit über mehr als 50 km/h überschritten wird, kann dies zum sofortigen Entzug des Führerscheins führen. Das Nichttragen des Sicherheitsgurtes zieht eine Strafe von 40 € nach sich, während eine fehlende Versicherungsbescheinigung bis zu 288 € kosten kann. Bei nicht vorhandenen Fahrtenschreiber-Aufzeichnungen werden bis zu 4.400 € fällig. Alle Gebühren müssen in Bar gezahlt werden und zwar auf der Stelle. Mobiltelefone am Steuer sind nicht erlaubt, sondern nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung.

Es gibt keine Fahrbeschränkungen an Sonntagen oder öffentlichen Feiertagen, obwohl es in einigen Städten spezielle Emissionszonen gibt. Fahrer müssen also zu jeder Zeit die Emissionsplakette vorlegen können. Umweltzonen werden mit „Milieu Zone“ gekennzeichnet. Für weitere Informationen zu den Mileu Zones gehen Sie auf www.urbanaccessregulations.eu.

Fahrer von allen Fahrzeugtypen sollten zu allen Seiten Sicherheitsgurte anlegen, Kraftfahrzeugscheinwerfer mit Reflektoren sind Pflicht und ein Warndreieck muss mitgeführt werden. Warnwesten, Erste-Hilfe-Set und Feuerlöscher sind nicht zwingend notwendig, sollten aber trotzdem mitgenommen werden. Falls das Fahrzeug liegen bleiben sollte, wird die Polizei darauf bestehen, dass es abgeschleppt wird. Die Kosten für das Abschleppen muss der Fahrer übernehmen.

Im Notfall können alle Services, wie Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen unter der Nummer 112 erreicht werden.

Mehr Informationen geben die folgenden Stellen:

Dutch Transport Authority www.verkeerenwaterstaat.nl

Dutch Hauliers Association info@tln.nl

Dutch Association Logistics and Transport (EVO) evo@evo.nl

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