Ab dem 1.4.2026 muss das Logistikunternehmen Eckerö Line im Voraus informieren, wenn eine Ladeeinheit Fahrzeuge transportiert.
Bei der Buchung muss das Logistikunternehmen den Zustand jedes transportierten Fahrzeugs angeben:
- seine Antriebsart (Verbrennungsmotor / Elektro / Hybrid) und
- seinen Zustand, einschließlich der Bestätigung, dass keine Undichtigkeiten, Mängel oder Anzeichen von Schäden vorliegen.
Sollte ein transportiertes Fahrzeug die in der Erklärung genannten Anforderungen nicht erfüllen, wird die Frachteinheit als Gefahrgut (DG) behandelt und gebucht.
Eckerö Line behält sich das Recht vor, Frachteinheiten, die Fahrzeuge befördern, die Einschiffung zu verweigern, wenn die erforderliche Erklärung nicht bei der Buchung oder vor Ankunft der Einheit im Hafen eingereicht wurde.
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