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DFDS Update: Gefahrgut - Allgemeine Probleme & Lösungsansätze

Wichtige Informationen

Einige Bestimmungen und Ausnahmen des ADR-Codes unterscheiden sich vom IMDG-Code. Einige wichtige Beispiele dafür sind: Anforderungen an Flammpunkte, Deklaration von Sendungen, die in begrenzten Mengen befördert werden, technische Namen für Meeresverschmutzungen, ein konformes Container-/Fahrzeugpackzeugzertifikat und zusätzliche Konflikte zwischen UN-Nummern, insbesondere in Bezug auf Säuren und Laugen. Es ist wichtig zu beachten, dass beim Transport einer gefährlichen Ladung auf dem Seeweg der IMDG-Code Vorrang vor dem ADR-Code hat.

In den letzten Monaten wurde ein Anstieg der Zahl der gefährlichen Ablehnungen festgestellt.

Vor diesem Hintergrund haben wir die folgende Tabelle zusammengestellt, die einige der häufigsten Probleme auflistet, die uns bei der Ankunft im Hafen präsentiert werden, die Anforderungen des IMDG-Codes und mögliche Lösungen:

Für weitere Informationen und Unterstützung folgen Sie bitte hier: https://www.gov.uk/government/organisations/maritime-and-coastguard-agen...

Container-/Fahrzeugverpackungsschein nicht ausgefüllt

Die Mindestangaben auf dem Packzeugnis sind Name, Datum und Unterschrift. Die Person, die die Ware verpackt und auf das Fahrzeug verladen hat, muss dies ergänzen.
Das Container- /Fahrzeugverpackungszertifikat muss von der Person ausgefüllt werden, die für die Verladung der Ware in das Fahrzeug verantwortlich ist.

Erklärung nicht ausgefüllt

Die Mindestangaben in der Versendererklärung sind Datum und Unterschrift.
Die Person, die den Gefahrgutvermerk (DGN) ausgefüllt hat, muss diesen ausfüllen.
Der Absender ist dafür verantwortlich, dass im DGN die richtigen Informationen zur Verfügung gestellt werden und muss die Erklärung ausfüllen und unterzeichnen.

Flammpunkt zu niedrig für PGIII

Die Verpackungsgruppe III hat normalerweise einen Flammpunkt von mindestens 23C. Wenn jedoch die Viskosität des Produkts den Anforderungen der IMDG 2.3.2.2.2 entspricht, können wir einen Flammpunkt unter 23C akzeptieren.
Wenn die Waren die Anforderungen des Unterabschnitts 2.3.2.2.2 erfüllen, müssen sie im DGN den Vermerk "Gemäß IMDG 2.3.2.2.2" anbringen. Wir werden dann in der Lage sein, die Last mit einem Flammpunkt unter 23C zu akzeptieren.
Wenn dies nicht im DGN angegeben ist oder wenn das Produkt nicht den Anforderungen der IMDG 2.3.2.2.2 entspricht, wird die Ladung abgelehnt.

Ein Gewicht für mehrere UN-Nummern

Separate Gewichte und Verpackungsinformationen müssen für jeden einzelnen Proper Shipping Name, UN-Nummer und Verpackungsgruppe aufgeführt werden.
Es ist wichtig, dass jede einzelne(r) Proper Shipping Name, UN-Nummer und Verpackungsgruppe ihre eigenen Gewichts- und Verpackungsinformationen hat. Kann dies nicht bestimmt werden, wird die Last abgelehnt.

Kein Gefahrgutvermerk

Sofern das Produkt nicht vom IMDG-Code ausgenommen ist, muss für alle gefährlichen Güter ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Gefahrgutpapier und ein Container-/Fahrzeugverpackungszertifikat gemäß Kapitel 5.4 des IMDG-Codes vorgelegt werden.
Wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass das Produkt ungefährlich ist, wird die Ladung abgelehnt, bis ein ausgefülltes DGN bereitgestellt werden kann.

Erforderliche Informationen fehlen im DGN

Jede Gefahrgutposition muss über die erforderlichen Mindestinformationen gemäß IMDG 5.4.1.4.4 verfügen. Dazu gehören:

  • UN-Nummer
  • Proper Shipping Name (ggf. ergänzt durch den korrekten technischen Namen des Produkts)
  • Primärklasse (einschließlich Unterteilung*)
  • Jedes Teilrisiko(e) *
  • Verpackungsgruppe*
  • Technischer Name*
  • Informationen zu Verpackung und Gewicht.

*Falls zutreffend.

Wenn alle erforderlichen Informationen fehlen, wird die Last abgelehnt. Bevor der Versand genehmigt werden kann, muss ein korrigiertes DGN angegeben werden.

Transport der Klasse 1.4 in einer geschlossenen Transporteinheit

Sendungen der Klasse 1.4 variieren je nach Art der Beförderung, insbesondere der Klassen 1.4C, 1.4G und 1.4D; sie müssen in einer geschlossenen Transporteinheit transportiert werden und sind auf 10 kg pro Schiff begrenzt.

Ein Formular für eine geschlossene Transporteinheit (CTU) muss vor dem Versand ausgefüllt werden.

Wir hoffen, dass dieser Leitfaden für Sie und Ihre Kunden von Interesse ist und Sie ihn bei der Vorberatung von Gefahrgütern nützlich finden. Wir hoffen, dass dadurch mögliche unnötige gefährliche Ablehnungen bei der Ankunft im Hafen reduziert werden.

DFDS Freight Reservations Department

For more information, take a look at our ADR guide or speak to our customer service team.

23 Juli 2019

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