Bitte beachten Sie, dass es mehrere Änderungen beim GVMS (Goods Vehicle Movement Service) gibt.
Aufgrund der kürzlich vorgenommenen Änderungen am GVMS-System, die am 28. März 2023 in Kraft getreten sind, werden die Zolldokumente der Carnets ATA und TIR vor der Ankunft im Fährhafen oder im Eurotunnel-Terminal kontrolliert.
Transportunternehmen dürfen nicht fahren, wenn sie zuvor nicht in einer Binnengrenzkontrollstelle waren.
Die Kontrollen an den Binnengrenzen (IBF) dienen der Überprüfung der folgenden Angaben:
- Angaben zu allen im Fahrzeug, Anhänger oder Container enthaltenen Waren
- Ihre Warenbewegungsnummer (GMR) für die Beförderung von Waren aus dem Vereinigten Königreich mit Carnets ATA oder TIR oder für papiergestützte Anmeldungen mit dem einheitlichen Verwaltungsdokument (SAD) an den Standorten des Goods Vehicle Movement Service.
Außerdem müssen die Spediteure die Hinweise beachten, um herauszufinden, ob Sie Ihre Waren bei der Ankunft vom Zoll kontrollieren lassen müssen oder ob Sie Ihre Reise fortsetzen können.
Erfahren Sie mehr über den Transport Ihrer Güter über GVMS.
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