Wir möchten dich darüber informieren, dass die Vorlage eines Logistik-Umschlags (ELO) für ALLE Frachtfahrzeuge, die auf den Kanalkreuzfahrten unterwegs sind, ab dem 20. April 2026 verpflichtend ist.
Der genaue Zeitpunkt der Einführung wird euch so bald wie möglich mitgeteilt. Obwohl der ELO erst ab dem 20. April verpflichtend ist, empfehlen wir euch, euch so bald wie möglich an die Nutzung des ELO zu gewöhnen. Die Vorteile davon sind:
- Macht euch mit den erforderlichen Angaben für die ELO-Meldung vertraut.
- Klärt die Fahrer über die Anforderungen auf, wenn sie an den Abfahrtshäfen ankommen.
- Ermöglicht den Fahrern, sich mit den neuen Unterlagen vertraut zu machen.
In diesem Zusammenhang wird derzeit ein Upgrade der ELO-Anwendung eingeführt. Alle erforderlichen Funktionen werden bis zum 20. April 2026 voll funktionsfähig sein, um einen reibungslosen Übergang zu diesem neuen System zu gewährleisten.
Wir möchten euch daran erinnern, dass ALLE Güterfahrzeuge (begleitet und unbegleitet) betroffen sind, einschließlich:
- leere Fahrzeuge
- Fahrzeuge, die leere Verpackungen transportieren,
- Fahrzeuge, die Postfracht transportieren.
Außerdem möchten wir dich daran erinnern, dass in ICS2 eingereichte ENS in ELO integriert werden müssen.
In diesem Zusammenhang möchten wir dich darauf hinweisen, dass die Einreichung der ENS in ICS2 vorweggenommen werden muss, um deren Integration in ELO und die Erstellung des ELO-Barcodes zu ermöglichen, der für die Überquerung der Smart Border unerlässlich ist.
Bitte beachte, dass wir deine Ladungen ohne gültigen ELO nicht für den Transport registrieren können.
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