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Neue EU-Gesetzgebung: Das Geburtsdatum des Passagiers wird auf Fähren gefordert

Ab Samstag, dem 21. Dezember, müssen alle Passagiere (einschließlich Frachtführer) auf nicht inländischen Fährstrecken ihr Geburtsdatum angeben. Dies ist eine neue gesetzliche Anforderung der EU.

Die neue EU-Richtlinie besagt

1. Fährt ein Passagierschiff von einem in einem Mitgliedstaat gelegenen Hafen ab, um eine Reise zu unternehmen, deren Entfernung vom Abfahrtsort bis zum nächsten Anlaufhafen mehr als 32 km beträgt, sind folgende Angaben zu machen:

  • die Familiennamen der an Bord befindlichen Personen, ihre Vornamen, ihr Geschlecht, ihre Nationalität, ihr Geburtsdatum.

Bei Bedarf fordert Freightlink oder der Fährbetreiber die erforderlichen Informationen an.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice der Ihnen gerne weiterhilft.

13 Dezember 2019

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