Die folgenden Regeln sollen einen reibungslosen und sicheren Betrieb gewährleisten.
1. ZUTRITT ZUM TERMINAL
Personen, die Exportfahrzeuge vom PTP-Gelände abholen, dürfen das Terminalgelände nur über den Check-in-Schalter von Stena Line betreten.
2. WARENWEISE SICHTBARE KLEIDUNG
Jeder, der den Terminalhof betritt, um ein Fahrzeug abzuholen, muss während seines gesamten Aufenthalts auf dem Terminalgelände eine ordnungsgemäß befestigte Warnweste tragen.
3. BENACHRICHTIGUNG BEIM BETRETEN
Das Betreten des Terminalhofs muss unverzüglich gemeldet werden: 1. dem Sicherheitspersonal am benachbarten Check-in-Punkt oder 2. dem Terminalüberwachungsdienst per Telefon.
4. REGELN FÜR DAS VERLASSEN DES TERMINALS
Nach dem Abstellen eines Fahrzeugs auf dem PTP-Gelände muss die Person, die es gebracht hat, das Terminalgelände
unverzüglich gemäß den folgenden Regeln verlassen:
1. Bewegen Sie sich nur auf den ausgewiesenen Wegen.
2. Tragen Sie jederzeit eine reflektierende Weste.
3. Das Verlassen des Geländes kann erfolgen über:
- den Check-in des Terminalbetreibers,
- den Sicherheitscheck-in oder
- in Begleitung eines Mitarbeiters von Stena Line – durch das Gebäude des öffentlichen Fährterminals.
5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Personen, die sich auf dem PTP-Gelände aufhalten, müssen besondere Vorsicht walten lassen, insbesondere in Bereichen, in denen Lkw, Anhänger und Fördergeräte im Einsatz sind.
2. Nach Abschluss der Aufgaben im Zusammenhang mit der Abholung oder Lieferung von Fahrzeugen müssen Personen den Terminalbereich gemäß den in Abschnitt 4 beschriebenen Regeln unverzüglich verlassen.
3. Verstöße gegen die Bewegungsregeln im Terminal oder das unbefugte Betreten des Terminalgeländes können gemäß den Vorschriften der ZMPG S.A. zum Entzug der Zugangsrechte führen.
4. Das Verlassen des PTP-Geländes durch das Check-Out-Tor ist strengstens untersagt.
United Kingdom
Republic of Ireland
Polska
România
Republica Moldova
Российская Федерация
Украина
Республика Беларусь
Литва
Латвия
Эстония
Deutschland
Schweiz
Österreich
Lichtenstein
Belgien
Luxemburg
Magyarország
Česká republika
Slovenská republika.
España
Italia
Bulgaria