Die ICS2-Übergangsphase für Straßen- und Schienenvektoren sowie für unbegleitete Anhänger endet am 31. Dezember 2025.
Das heißt, dass nach diesem Datum die Betreiber für Straßen- und Schienenvektoren sowie für unbegleitete Anhänger nicht mehr berechtigt sind, summarische Eingangsanmeldungen (ENS) im früheren französischen nationalen System ICS(1) einzureichen.
Wenn ab dem 1. Januar 2026 keine ENS in ICS2 eingereicht wird, können die Zollbehörden:
- die Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der EU verweigern;
rechtliche Schritte wegen Nichtvorlage der Sicherheitsformalitäten einzuleiten.
Besonders betroffen sind folgende Verkehrsströme:
- Einführung in das Zollgebiet der EU über das Mittelmeer: Straßenverkehr im kombinierten Verkehr und unbegleitete Anhänger – Fährverkehr;
- Einführung in das Zollgebiet der EU über die intelligente Grenze zum Vereinigten Königreich: Straßenverkehr im kombinierten Verkehr und unbegleitete Anhänger – Fährverkehr oder Schienen-Shuttles durch den Kanaltunnel.
Um ab dem 1. Januar 2026 ENS in ICS2 einreichen zu können, müssen die Wirtschaftsbeteiligten zunächst:
- eine EORI-Nummer haben, auch wenn sie nicht im EU-Zollgebiet ansässig sind. Die EORI-Nummer muss bei dem Mitgliedstaat beantragt werden, in dem der Wirtschaftsbeteiligte ansässig ist, oder bei einem beliebigen Mitgliedstaat für Wirtschaftsbeteiligte, die nicht im EU-Zollgebiet ansässig sind;
- ihre Zugangsmethode zu ICS2 für die Einreichung von ENS wählen.
Fokus auf die intelligente Grenze zum Vereinigten Königreich im Rahmen des Brexits
Sobald sie mit der Einreichung von ENS in ICS2 für Warenströme über die intelligente Grenze zum Vereinigten Königreich begonnen haben, müssen Wirtschaftsbeteiligte in der Lage sein, ELOs (obligatorische Logistikumschläge) zu erstellen und zu verwenden, um den Grenzübertritt zu erleichtern und die Bearbeitung von Anmeldungen (ENS und Zollanmeldungen) zu beschleunigen.
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