Ab dem 1. Januar 2022 sind vollständige Einfuhrkontrollen für Güter vorgeschrieben, die von der EU ins Vereinigte Königreich importiert werden.
Bei Nichtvorlage Ihres Goods Movement Record (GMR) ist folgendes nicht möglich:
KEINE EINFUHRERKLÄRUNG = KEIN GMR = KEINE ÜBERFAHRT
Vermeiden Sie zusätzliche Registrierungsvorgänge. Wir erledigen Ihre zollrechtlichen Angelegenheiten gerne für Sie.
SCHREIBEN SIE IHREM KUNDENBETREUER oder rufen Sie uns an: +44 (0) 1772 851957