No import declaration no gmr no crossing

ERINNERUNG: Neue Grenzkontrollen in GB ab 1. Januar 2022

Ab dem 1. Januar 2022 sind vollständige Einfuhrkontrollen für Güter vorgeschrieben, die von der EU ins Vereinigte Königreich importiert werden.

Bei Nichtvorlage Ihres Goods Movement Record (GMR) ist folgendes nicht möglich:

  • Einsteigen in die Fähre oder den Eurotunnel-Shuttle
  • Überqueren der Grenze EU/UK
  • Zollabfertigung Ihrer Waren

KEINE EINFUHRERKLÄRUNG = KEIN GMR = KEINE ÜBERFAHRT

WEITERE ÄNDERUNGEN BEI DEN GRENZKONTROLLEN ZU GROSSBRITANNIEN

  • Vorschriften für die Voranmeldung von Hygiene- und Pflanzengütern (SPS) ab 1. Januar 2022
  • Vorschriften für Export-Gesundheitszertifikate ab 31.12.2023.
  • Pflanzengesundheitszeugnis und Warenkontrollen bei SPS-Gütern an Grenzübergangsstellen ab 31.12.2023.
  • Ab dem 31.12.2023 sind Vorabanmeldungen (Safety and Security declarations) vorgeschrieben

WIR MACHEN ES FÜR SIE EINFACH

Vermeiden Sie zusätzliche Registrierungsvorgänge. Wir erledigen Ihre zollrechtlichen Angelegenheiten gerne für Sie.

SCHREIBEN SIE IHREM KUNDENBETREUER oder rufen Sie uns an: +44 (0) 1772 851957

30 November 2021

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Mi, 29 Nov 2023
Do, 30 Nov 2023
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