changes to eu journey registration

Änderungen bei der Registrierung von Fahrten in Europa ab Februar 2022

Die Vorschriften für den Warentransport werden demnächst nochmals geändert. Sie wissen wahrscheinlich schon von den bevorstehenden Änderungen der Zollbestimmungen zwischen Großbritannien und der EU ab Oktober. Sind Ihnen aber auch die Änderungen hinsichtlich der europäischen Fahrtenerfassung bekannt, die ab dem 2. Februar 2022 in Kraft treten?

Ab dem 2. Februar 2022 sind Sie verpflichtet, Ihre Fahrten im Güterkraftverkehr innerhalb der EU, Liechtensteins, Islands und Norwegens vor Fahrtantritt anzumelden.

Bin ich von diesen Änderungen betroffen?

Die Änderungen gelten für Sie, wenn Sie

  • für die Fahrten Transporter oder sonstige Kleintransporter/gewerbliche Fahrzeuge einsetzen,

  • Kleintransporter mit Anhängern einsetzen,

  • Pkw mit Anhängern einsetzen,

  • Lkw einsetzen,

  • Lkw mit Anhängern einsetzen.

Welche Fahrten müssen angemeldet werden?

Wenn Sie Waren zwischen zwei verschiedenen Orten innerhalb der EU, Irlands, Liechtensteins und Norwegens zu gewerblichen Zwecken befördern, müssen Sie die Fahrt vor Ihrer Abreise anmelden. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Fahrt anmelden müssen, wenn Sie Waren an einem Ort in einem der oben genannten Länder verladen.

Das beinhaltet auch

  • Fahrten im Zusammenhang mit Kabotage,

  • grenzüberschreitende Transporte, bei denen der Sitz des Versenders sich nicht am Versand-oder Empfangsort befindet (sog. Cross Trades),

  • die Beförderung von Gütern zur gewerblichen Nutzung.

Wenn Sie in Nordirland ein Fahrzeug betreiben, müssen Sie Fahrten innerhalb Irlands anmelden, sofern sie unter die Vorschriften fallen.

Die Fahrt muss NICHT angemeldet werden, wenn

  • sich im Fahrzeug keine Güter befinden;

  • Sie vom Vereinigten Königreich zu einem Ort in Europa fahren, wo Sie Güter sowohl verladen als auch abladen können;

  • Sie vom Vereinigten Königreich nach Europa fahren, Güter an mehr als einem europäischen Ort abladen und innerhalb Europas keine Güter auf Ihr Fahrzeug verladen können;

  • Sie von Europa in das Vereinigte Königreich fahren, innerhalb Europas an mehreren Orten Güter verladen, aber keine Güter in Europa abladen können;

  • Sie vom Vereinigten Königreich in ein außereuropäisches Land fahren, jedoch Ihr Fahrzeug nicht in Europa verladen oder abladen können.

Anmeldung der Fahrt („Postings Declaration“)

Die Anmeldung Ihrer Fahrt ist kostenlos. Um Ihre Fahrt anzumelden, sind folgende Angaben erforderlich:

  • Lizenz für Fahrzeugführer (sofern vorhanden)

  • Kontaktdaten Ihres Disponenten für den Transport

  • Name, Anschrift und Führerscheinnummer des Fahrers

  • Aktueller Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Fahrer; falls Sie eine Agentur in Anspruch nehmen, sind die letzten Arbeitsverträge zwischen Ihnen und der Agentur erforderlich.

Darüber hinaus sind die Art des Arbeitsvertrags, das Abfahrts- und das Ankunftsdatum der Fahrt sowie das Kennzeichen des Fahrzeugs anzugeben.

Der Onlinedienst zur Anmeldung von Fahrten wird derzeit von der EU entwickelt. Weitere Informationen werden demnächst bekanntgegeben.

BEI MISSACHTUNG DER ANMELDEPFLICHT VON FAHRTEN MÜSSEN SIE MIT BUSSGELDERN RECHNEN!

Ab dem 2. Februar 2022 ist der Fahrer außerdem verpflichtet, eine Kopie der Fahrtanmeldung in digitaler Form oder Papierform mitzuführen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite der Regierung des Vereinigten Königreichs im Leitfaden für die Registrierung von Güterkraftverkehrsfahrten innerhalb Europas ab dem 2. Februar 2022.

Bitte bereiten Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig auf diese Änderungen vor, damit Sie keine Nachteile haben. Verpassen Sie keine Neuigkeiten – in unserem Blog erfahren Sie die neusten Informationen, die für Ihre Branche relevant sind.

16 September 2021

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