Stena Line und andere Fährbetreiber wurden von der britischen Grenzbehörde wegen der Einhaltung der Vorschriften für die Einreichung von Sicherheitserklärungen, nämlich Einfuhrzusammenfassenden Meldungen (ENS) für Importe nach Großbritannien, kontaktiert.
Zur Erinnerung: Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es zwingend erforderlich, dass vor dem Versand eine S&S-MRN eingereicht wird. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift stellt einen Verstoß gegen unsere Beförderungsbedingungen dar. Wenn die Einhaltung der Vorschriften nicht verbessert wird, kann dies zu Durchsetzungsmaßnahmen der britischen Grenzschutzbehörde führen, was wir natürlich alle vermeiden möchten.
Insbesondere möchten wir euch an Folgendes erinnern:
Für alle leeren, unbegleiteten RoRo-Einheiten, die ins Vereinigte Königreich importiert werden, sind summarische Eingangsanmeldungen erforderlich. Das liegt daran, dass sie im Rahmen eines Transportvertrags befördert werden und daher nicht für eine Befreiung in Frage kommen. Wir haben die britische Grenzbehörde und die HMRC gebeten, die Leitlinien zu diesem Punkt auf GOV.UK zu verbessern, und werden einen Link bereitstellen, sobald dies geschehen ist.
Für qualifizierte nordirische Waren (QNIGs) musst du bei der Erstellung deiner Warenbewegungsreferenz (GMR) „mündliche oder durch Verhalten abgegebene Erklärung oder keine Erklärung erforderlich” auswählen. Weitere Infos findest du auf GOV.UK.
Wir freuen uns auf deine Mitarbeit in dieser Angelegenheit.
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