Was muss ich bei der Zollabfertigung beachten, wenn Waren vorübergehend aus dem Vereinigten Königreich ausgeführt werden?

Wenn Sie Waren im Wert von mehr als 1.500 £ vorübergehend aus dem Vereinigten Königreich ausführen (z. B. Werkzeuge), müssen Sie ein Carnet ATA vorweisen. Bei Waren unter diesem Wert ist eine mündliche Anmeldung ausreichend.

Das Carnet ATA, von manchen auch Waren-Reisepass genannt, ist ein internationales Dokument für die vorübergehende Ein- und Ausfuhr (bis zu einem Jahr) von unverderblichen Waren. Zu diesen Gütern gehören unter anderem Werkzeuge, Messe- und Ausstellungsgüter und Warenmuster

Für Verbrauchsgüter wie Nägel, Schrauben und Schweißdrähte benötigen Sie eine Zollabfertigung, können jedoch für zurückkommende Waren eine Ermäßigung für zurückgegebene Waren (Returned Goods Relief) beantragen.

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Fr, 29 Mär 2024
Sa, 30 Mär 2024
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